- Unsere Preise sind Abholpreise von der Gladenbacher Straße 2-4 in 35102 Lohra.
- Mindestbestellwert pro Anlieferung an Werktagen (Montag bis Samstag) beträgt 150,00 €.
- Der Mindestbestellwert an Sonn- und Feiertagen beträgt 400,00 €.
- Bei Lieferungen berechnen wir Fahrtkosten im Stundenlohn (60,00 € / Stunde) und pro gefahrenen Kilometer Hin- und Rückfahrt in Höhe von 1,00 €.
- Bei allen Lieferfahrten behalten wir uns eine Ankunft von +/- 25 Minuten zum vereinbarten Zeitpunkt aus personellen oder verkehrstechnischen Gründen vor. Wir
übernehmen keine Gewähr für verspätete Lieferung durch höhere Gewalt.
- Geschirr-Ausleihe. Die Abholung von Geschirr und sonstigem Leihgut wird gesondert berechnet (pro gefahrenem Kilometer Hin- und Rückfahrt 1,00 € zuzüglich
Fahrzeit.
- Bitte Platten in sauberem Zustand und das Leergut innerhalb von 3 Tagen
zurückgeben. Bei Rückgabe von nicht gesäuberten Geschirr- Leihgut wird der
Aufwand für die Reinigung im Stundenlohn berechnet. Nach dem 3. Tag wird pro Tag/Stück eine Leihgebühr von 0,50 € berechnet.
- Unser gut geschultes Fachpersonal steht Ihnen auf Wunsch zur Verfügung. Für Personal-An- und Abfahrt berechnen wir mind. 1 Std./Person. Die Personal
Mindest-Einsatzzeit beträgt 3 Std. pro Person
- Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, bitten wir um Barzahlung oder um Kartenzahlung (EC-Cash). Bei Rechnungslegung bitten wir um Zahlung innerhalb von 14
Tagen.
- Rücktritt. Aufträge bis zu einem Warenwert von 150,00 € können bis spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden . Bei einem
Warenwert über 150,00 € werden 75 % des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
- Anlieferung . Um bei der Anlieferung Kosten zu sparen, können Sie Helfer zur Verfügung stellen. Bei Anlieferung unter erschwerten oder verlängerten (20 m)
Transportwegen oder bei Lieferung ab 1.Etage berechnen wir einen Aufpreis von 10% auf den Rechungsbetrag.
- Sonstiges. Für telefonische Bestellungen gelten ebenfalls unsere Geschäftsbedingungen. Bei Anfrage werden Ihnen diese auch zugesandt.
- Haftung. Alle Ausrüstungsgegenstände sind Leihgaben und bleiben unser uneingeschränktes Eigentum. Bei Schäden oder Verlusten wird der Wiederbeschaffungswert in
Rechnung gestellt.